AGV begrüßt Gesetzesvorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und fordert Erweiterung auf weitere Branchen
Bonn. Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände (AGV) begrüßt den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, die Hinzuverdienstgrenzen beim BAföG für Studenten im Rahmen der Corona-Krise anzupassen. Dazu der Vorsitzende Felix Drossard: „Studenten und Studentinnen können bei der Bewältigung der Krise einen wertvollen Beitrag leisten. Insbesondere Medizinstudenten und Studenten mit Pflegeerfahrung können im Rahmen einer kurzfristigen Tätigkeit, den Gesundheitssektor helfen zu entlasten. Daher ist der Vorstoß des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn richtig. Der Einsatz der Studentinnen und Studenten darf sich nicht negativ auf die BAFöG-Zahlungen auswirken.“ Das Vorhaben des Bundesgesundheitsministers sieht vor, dass Einkünfte aus einer vergüteten Tätigkeit in diesem Kontext bei den BAföG-Zahlungen lediglich in den Monaten angerechnet werden, in denen die Studenten tatsächlich tätig waren. Nach geltender Rechtslage wird das Gesamteinkommen hingegen generell auf alle Fördermonate angerechnet, also in der Regel über ein Jahr. Dies würde für viele bedeuten, nach der so wichtigen Tätigkeit Ansprüche aus dem BAföG ganz oder teilweise zu verlieren.
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