Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht weitreichende Veränderungen in der Familienpolitik vor. Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände (AGV) erkennt in den Vorhaben gute Ansätze, besonders bei der angestrebten Stärkung der Rechte von Kindern, warnt aber auch vor möglichen Risiken: „Der Ansatz, auf Rechte und Bedürfnisse von Kindern einzugehen, ist richtig. Die neue Bundesregierung wird sich jedoch nicht an guten Vorsätzen, sondern an der Umsetzung messen lassen müssen.“, so der Vorsitzende Fabio Crynen.
Laut Koalitionsvertrag soll die Beteiligung von jungen Menschen und Kindern in Form von Jugendparlamenten oder Beteiligungsnetzwerken gestärkt werden. Die AGV begrüßt die Hervorhebung des Wohles der zukünftigen Generation in Entscheidungsprozessen von Politik, Recht und Verwaltung. Grundsatzreferent Bernhard Vehrenberg betont: „In der kommenden Legislaturperiode muss ein Fokus auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen gesetzt werden, die in der Pandemie unter außergewöhnlich schwierigen Bedingungen aufwachsen. Aus christlicher Perspektive muss der Schutz der Schwächsten im Zentrum der Politik stehen. Dass die Ampel-Koalition hier bei der gewaltfreien Erziehung ansetzt, ist sinnvoll, denn dort herrscht Nachholbedarf. Wie die Stärkung der Kinderrechte in der Praxis – über eine bloße Verfassungsänderung hinaus – zu realisieren sein wird, bleibt abzuwarten.“
Weiterhin muss der Schutz der Schwächsten aus Sicht der AGV auch für das ungeborene Leben gelten. Der Koalitionsvertrag sendet hier ein falsches Signal: Die Bundesregierung hat sich die Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in § 219a StGB und die Aufnahme von Abtreibungen als verpflichtenden Teil im medizinischen Curriculum als Ziel gesetzt. Das Grundgesetz sieht jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 eine Schutzpflicht auch für das ungeborene Leben vor, welcher der Staat nachkommen muss. Die AGV fordert daher Klarheit durch eine Regelung, die deutlich macht, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine gewöhnliche Heilbehandlung ist. Ferner muss die Gewissensfreiheit von Ärztinnen und Ärzten weiterhin gewährleistet sein.
Der Koalitionsvertrag sieht ebenfalls die Einführung einer sogenannten Verantwortungsgemeinschaft vor. Noch steht nicht fest, wie eine konkrete Umsetzung aussehen soll. „Die Initiative von Bürgerinnen und Bürgern zur Übernahme von Verantwortung außerhalb klassischer Familienstrukturen muss stärker gefördert werden“, fordert Grundsatzreferent Matthias Lehmann. „Vor allem bei älteren Menschen ist es sinnvoll, das weitere soziale Umfeld sehr frühzeitig einzubinden, bevor es zur Pflegesituation kommt. Die rechtliche Anerkennung und staatliche Förderung eines solchen Engagements ist ein Schritt in die richtige Richtung. An dieser Stelle muss auch an bestehende Instrumente wie Pflege- und Vorsorgevollmachten angeknüpft werden. Die Förderung durch Verantwortungsgemeinschaft darf aber auf keinen Fall dazu führen, den besonderen Schutz von Ehe und Familie durch den Staat zu unterhöhlen.“, so Lehmann.
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