Berlin – Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände (AGV) e.V. wendet sich entschieden gegen die aktuellen Bestrebungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den § 218 StGB gänzlich abzuschaffen. Als katholischer Verband, der sich den Grundwerten der Würde und des Schutzes des menschlichen Lebens verpflichtet fühlt, sehen wir in der Beibehaltung dieser Regelung einen grundlegenden Beitrag zum Schutz ungeborener Kinder und zur Wahrung ethischer und demokratischer Grundprinzipien.

Der § 218 StGB stellt sicher, dass der Lebensschutz von Anfang an gesetzlich verankert bleibt und spiegelt einen gesellschaftlichen Konsens wider, der den Wert jedes menschlichen Lebens anerkennt. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Fragen, sondern um eine Grundhaltung, die die Schwächsten unserer Gesellschaft – die ungeborenen Kinder – besonders schützt. Eine Abschaffung würde das Leben ungeborener Kinder gefährden und die Bedeutung von Beratung und Unterstützung in Konfliktsituationen untergraben.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beginnt menschliches Leben mit der Nidation, also der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter, und genießt von diesem Zeitpunkt an verfassungsrechtlichen Schutz.[1] Danach ist der Staat verpflichtet, das ungeborene Leben zu schützen und entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wäre eine Abschaffung des § 218 StGB daher verfassungswidrig und würde dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag widersprechen.

Wir sehen mit großer Sorge, dass die aktuelle Diskussion das Potenzial hat, unsere Gesellschaft weiter zu spalten. Gerade angesichts der tiefen Gräben, die sich in der amerikanischen Gesellschaft über dieses Thema aufgetan haben, müssen wir alles tun, um ähnliche Polarisierungen in Deutschland zu vermeiden. Eine emotional aufgeladene Debatte über den § 218 StGB birgt die Gefahr, dass statt eines gesellschaftlichen Dialogs unversöhnliche Fronten entstehen, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt erheblichen Schaden zufügen können. Zudem halten wir es für völlig unangemessen, dass SPD und Grüne, deren Regierungsbündnis bereits gescheitert ist, kurz vor den Neuwahlen versuchen, ein solches gesellschaftspolitisch sensibles Thema aus wahlkampftaktischen Gründen und ohne breite öffentliche Debatte durchzusetzen. Es gab während der gesamten Regierungszeit genug Zeit für einen Dialog; ein übereiltes Vorgehen wenige Wochen vor Schluss ist weder verantwortungsvoll noch demokratisch legitimiert. Hinzu kommt, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung laut einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen für ZDF Frontal Ende Mai 2023 für die Beibehaltung des § 218 StGB ist.[2]

Wir begrüßen ausdrücklich die klare Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz[3] und des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB)[4], die sich beide für den Erhalt des § 218 StGB ausgesprochen haben. Sie betonen die Bedeutung des bestehenden gesetzlichen Rahmens, der sowohl den Schutz des ungeborenen Lebens als auch die Unterstützung und Beratung von Frauen in Konfliktsituationen sicherstellt. Diese Positionen unterstreichen den gesellschaftlichen Konsens, der zum Wohle aller Beteiligten beibehalten werden sollte.

Die AGV setzt sich daher für eine respektvolle und ausgewogene Diskussion ein, die auf dem Grundprinzip des Lebensschutzes beruht und gleichzeitig die Bedürfnisse und Rechte der Frauen ernst nimmt. Unser Anliegen ist es, ein gesellschaftliches Klima zu fördern, das sowohl das Leben ungeborener Kinder als auch die Würde und Freiheit der Frau achtet. Wir rufen dazu auf, den sozialen Frieden zu wahren und den Lebensschutz in seiner Gesamtheit zu erhalten. Statt einer Aufweichung gesetzlicher Regelungen, die ethische Grundprinzipien gefährden könnten, brauche es verstärkte Anstrengungen, Frauen und Familien in schwierigen Situationen zu unterstützen. Vielmehr brauchen wir eine gesellschaftliche Diskussion darüber, warum Schwangerschaften abgebrochen werden, und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um sowohl Frauen als auch Kinder in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen. Nur durch eine umfassende Förderung und Solidarität können wir Lösungen finden, die dem Wohl aller gerecht werden.

Über die Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände:

Seit November 1969 ist die Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände e.V. der größte Zusammenschluss katholischer Studierender in Deutschland. Die AGV setzt sich derzeit aus den vier katholischen Studentenverbänden CV, KV, UV und RKDB zusammen. Unsere Kernaufgabe ist es, die Belange katholischer Studierender zu diskutieren und zu bündeln, um sie anschließend öffentlich – in der Politik, in der Kirche und an den Hochschulen – artikulieren zu können. Dazu sind wir in verschiedenen Gremien vertreten, sind eingetragener Interessenverband beim Deutschen Bundestag und führen regelmäßig Gespräche mit Spitzenvertretern aus Politik, Kirche, Wissenschaft, Wirtschaft und Medien.

[1] BVerfGE 39, 1 Rn. 131.

[2] https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/schwangerschaft-abbruch-abtreibung-umfrage-paragraf-218-100.html.

[3] https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/seite?tx_news_pi1%5Bnews%5D=5145.

[4] https://www.frauenbund.de/presse/kdfb-fordert-beibehaltung-des-%C2%A7218-stgb-und-der-pflichtberatung-im-schwangerschaftskonflikt/.